March 29, 2017
29. March 2017June 21, 2017
21. June 2017Dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz geht es an den Kragen: Das OVG Berlin-Brandenburg hält das Gesetz für verfassungswidrig, soweit es den Bestandsschutz nur befristet gewährt. Eine Verpflichtung zur Rückwidmung von Wohnungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zulässig zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken genutzt wurden, sei nicht vom Gesetz gedeckt.