29. März 2017
29. März 201721. Juni 2017
21. Juni 2017Dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz geht es an den Kragen: Das OVG Berlin-Brandenburg hält das Gesetz für verfassungswidrig, soweit es den Bestandsschutz nur befristet gewährt. Eine Verpflichtung zur Rückwidmung von Wohnungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zulässig zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken genutzt wurden, sei nicht vom Gesetz gedeckt.