Erbrecht
Vor dem Eintritt des Erbfalls beraten wir unsere Mandanten im Interesse einer individuellen und vorausschauenden Gestaltung notwendiger Verfügungen und Verträge. Wir befassen uns mit der Errichtung von Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Schenkungen und Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge. Mit den Fragestellungen, die bei der Unternehmensnachfolge auftreten, sind wir vertraut. Gleiches gilt für die Übertragung von Privatvermögen, etwa von Immobilienbesitz.
Im Erbfall vertreten wir unsere Mandanten als Erben, Erbengemeinschaften, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte. Je nach Beteiligtenrolle geht es um die Abwicklung des Nachlasses oder die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Nachlass, notfalls auch streitig.
Besondere Erfahrungen haben wir in der Testamentsvollstreckung. Dies insbesondere auch bei Nachlässen mit multinationalen Anknüpfungspunkten. Eine Testamentsvollstreckung übernehmen wir, wenn wir nach Absprache mit dem Erblasser testamentarisch als Testamentsvollstrecker eingesetzt oder vom Nachlassgericht mit unserem Einverständnis bestimmt sind.