Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten unsere in- und ausländischen Mandanten beim Abschluss und der Beendigung von Dienst-, Liefer- und Vertriebsverträgen sowie bei allen sonstigen Handelsgeschäften und der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ihr Unternehmen. Nationalen und internationalen Handelsbräuchen wird dabei stets Rechnung getragen. Bei Streitigkeiten nutzen wir das gesamte rechtliche Instrumentarium zur Durchsetzung der kaufmännischen Interessen unserer Mandanten.
Personen- und Kapitalgesellschaften sowie deren Gesellschafter, Aufsichtsräte, Vorstände oder Geschäftsführer beraten wir bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen: Von der Gründung oder dem Erwerb einer Gesellschaft über Umstrukturierung (Ausgliederungen, Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel) und Finanzierung bis zur Liquidation, Auseinandersetzung oder Veräußerung. Bei Streitigkeiten um Führung und Organstellung vertreten wir die Gesellschaft oder die Führungskraft. Erfahrung haben wir mit international geprägten Konzerngesellschaften und mit mittelständischen Unternehmen, die von Unternehmerfamilien geführt werden. Vertraut sind wir auch mit den rechtlichen Fragen und Lösungen für die Unternehmensnachfolge. Bei allen internen gesellschaftlichen Konflikten vertreten wir unsere Mandanten mit Konsequenz und Augenmaß: z. B. bei der Teilnahme an streitigen Gesellschafterversammlungen, Maßnahmen der Konfliktintervention, Gerichtsprozess, einstweilige Verfügung, Schiedsverfahren, Mediation.