29 Mars 2017
29. mars 201721 Juin 2017
21. juin 2017Dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz geht es an den Kragen: Das OVG Berlin-Brandenburg hält das Gesetz für verfassungswidrig, soweit es den Bestandsschutz nur befristet gewährt. Eine Verpflichtung zur Rückwidmung von Wohnungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zulässig zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken genutzt wurden, sei nicht vom Gesetz gedeckt.