12. Februar 2019
12. Februar 201925. Februar 2019
25. Februar 2019Flexible Arbeitszeitgestaltung – Teil 2
Ausgewogene „Work-Life-Balance“ – kein „ausgelutschtes“ Thema! Arbeitgeber müssen sich im Gegenteil mehr denn je mit diesem Thema auseinandersetzen, um attraktiv zu bleiben: Hierbei kommt einer möglichst flexiblen Arbeitszeit eine zentrale Rolle zu. Die Gestaltungsmöglichkeiten und Begrifflichkeiten sind vielgestaltig – Dauerbrenner sind etwa Gleitzeit, Funktionszeit, Vertrauensarbeitszeit, Jahresarbeitszeit, Homeoffice und viele mehr.
Welches Arbeitszeitmodell passt aber zu welchem Unternehmen? Wie können betriebliche Belange mit den Belangen der Arbeitnehmer optimal aufeinander abgestimmt werden? Welche rechtlichen Vorgaben und Tücken muss der Arbeitgeber beachten?
Unsere Artikelserie gibt einen Überblick.
Teil 1 der Serie finden Sie hier.
3. Weitere wichtige regelungsbedürftige Tatbestände bei einem Arbeitszeitkonto:
Zwar soll Mehrarbeit grundsätzlich durch die flexible Arbeitszeiteinteilung vermieden werden, es kann jedoch in manchen Situationen (Arbeit außerhalb der Kernarbeitszeiten sowie festgelegten Gleitarbeitszeiten) dennoch zu „Überstunden“ bzw. Mehrarbeit kommen, sodass unbedingt geregelt werden sollte, wann Mehrarbeit zu bejahen ist und wie mit dieser umgegangen werden soll (zulässig z.B. nur nach ausdrücklicher Anordnung des Vorgesetzten; Kompensation durch Gutschrift auf Arbeitszeitkonto oder finanziellen Ausgleich bzw. durch Freizeitausgleich).
Sofern eine Kombination mit anderen Arbeitszeitmodellen, wie z.B. Homeoffice oder Online-Schulungen erfolgen soll, sollte ebenfalls eine Regelung in der Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto, gleich, ob dieses durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, mittels Nachtrag zum Arbeitsvertrag bzw. bei neuen Arbeitnehmern unmittelbar im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, enthalten sein.
Wichtig ist zudem die Regelung bezüglich der Art und Weise der Dokumentation der Arbeitszeit. Diese kann z.B. über eine Stechuhr, Handaufzeichnungen, mithilfe einer Excel-Tabelle oder sonstigen vom Arbeitgeber vorbereiteten Formularen erfolgen. Die Dokumentation sowie die Vorlagezeiträume der Dokumentation hängen u.a. davon ab, ob die Parteien Vertrauensarbeitszeit (Erfassung durch den Arbeitnehmer selbst) oder die zeitgenaue Erfassung mittels einer technischen Einrichtung vereinbart haben (durch den Arbeitgeber).
4. Alternative Gestaltungsmöglichkeit
Neben dem Ampelsystem ist auch das sogenannte Beschäftigungskonto denkbar. Vorteilhaft ist dieses Modell insbesondere für Unternehmen, die regelmäßig einer stark schwankenden Auftragslage ausgesetzt sind. Im Unterschied zum normalen Kurzzeitkonto werden hier über einen bestimmten Zeitraum (ausschließlich) Plusstunden der Arbeitnehmer auf einem Zeitkonto gutgeschrieben und dann für Phasen der schlechten Auftragslage „gespart“. Der Arbeitnehmer ist also nicht in der Lage über die Plusstunden frei zu verfügen. Der Abbau erfolgt nach Weisung des Arbeitgebers.
18.02.2019, Autorin: Monique Sandidge