28. April 2014
27. Mai 2014
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10. Juni 2014
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27. Mai 2014
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Berufsfreiheit von Chiropraktoren:

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main stellt Grundrechtsverletzung fest.

Der Kläger, ein von aclanz Partnerschaft von Rechtsanwälten vertretener US-Amerikaner, wollte seinen Beruf als Chiropraktor in Deutschland ausüben. Die Berufsausbildung zum Chiropraktor hatte der Kläger am angesehenen Palmer College in Nevada absolviert und schon jahrelange Praxiserfahrung gesammelt. Die deutsche Verwaltungsbehörde bestand aber auf einer erneuten Prüfung – und zwar eine volle Heilpraktikerprüfung nach deutschen Maßstäben. Dieser – neuerdings wieder eher – restriktiven Verwaltungsauffassung hat das Verwaltungsgericht nun eine klare Absage erteilt: Die Verwaltungsbehörde hat das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht des Chiropraktors auf Berufsfreiheit gem. Art. 12 Grundgesetz verletzt. Chiropraktoren haben einen Anspruch auf eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis, eine gesonderte Kenntnisprüfung ist in der Regel nicht erforderlich. Einen Auszug der Urteilsbegründung finden sie hier.