8 Avril 2020
8. avril 20209 Avril 2020
9. avril 2020Bundesregierung beschließt Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes: Künftig wird nicht erst eine „tatsächliche“, sondern schon eine „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit genügen um Unternehmensübernahmen zu verhindern (Link).

