8. April 2020
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9. April 2020
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Bundesregierung beschließt Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes: Künftig wird nicht erst eine „tatsächliche“, sondern schon eine „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit genügen um Unternehmensübernahmen zu verhindern (Link).