8. April 2020
8. April 20209. April 2020
9. April 2020Bundesregierung beschließt Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes: Künftig wird nicht erst eine „tatsächliche“, sondern schon eine „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit genügen um Unternehmensübernahmen zu verhindern (Link).

