30. Juni 2014
1. Juli 2014
20. August 2014
20. August 2014
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20. August 2014
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Berufsfreiheit von Chiropraktoren:

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bestätigte nach einer weiteren von aclanz Partnerschaft von Rechtsanwälten geführten Chiropraktorenklage den Grundsatz, dass Chiropraktoren einen Anspruch auf eine auf Chiropraktik eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis haben und eine gesonderte Kenntnisprüfung in der Regel nicht erforderlich ist. Einzelheiten zu den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen wurden bereits hier am 9. und 27. Mai 2014 berichtet (s. u.). Die vorherigen Entscheidungen betrafen Chiropraktoren mit großer Berufserfahrung im Ausland. Jetzt ging es um eine jüngere Chiropraktorin mit naturgemäß geringerer Berufserfahrung: Ein studienbegleitendes beaufsichtigtes klinisches Praktikum von über 1000 Stunden, so dann über einen Zeitraum von insgesamt 19 Monaten, 4 Tage pro Woche von je 6-8 Stunden und 10-16 Patienten pro Tag bei niedergelassenen Chiropraktoren.