9. Mai 2014
10. Juni 201425. Juni 2014
25. Juni 2014Berufsfreiheit von Chiropraktoren:
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bestätigte nach einer weiteren von aclanz Partnerschaft von Rechtsanwälten geführten Chiropraktorenklage den Grundsatz, dass Chiropraktoren einen Anspruch auf eine auf Chiropraktik eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis haben und eine gesonderte Kenntnisprüfung in der Regel nicht erforderlich ist. Einzelheiten zu den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen wurden bereits hier am 9. Mai 2014 berichtet (s. u.). Im Unterschied zur dortigen Entscheidung ging es jetzt um einen Europäer, der seine Ausbildung zum Chiropraktor am Anglo-European College in Bourmouth, Großbritannien, absolviert hatte. Auch er hat mit seinen Anspruch gegen die Verwaltung vor dem Verwaltungsgericht obsiegt.