Gerichtsprozesse
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Lösung von Konflikten. Wenn keine wirtschaftliche Lösung auf gütlichem Weg erreicht werden kann, muss der Prozess geführt werden: mit aller Konsequenz, taktischem Geschick und prozessualer Finesse.
Wir haben Erfahrungen bei der gerichtlichen Vertretung in Standardprozessen, in Prozessen auf entlegenen Rechtsgebieten und in Prozessen mit komplexen Sachverhalten. Wir nutzen alle prozessualen Instrumente, etwa einstweilige Verfügung, Arrest, Urkundenverfahren oder Streitverkündung. Falls erforderlich leiten wir unverzüglich Zwangsmaßnahmen zur Vollstreckung des Urteils ein.
Wir führen Prozesse vor Zivilgerichten und Fachgerichten wie Arbeitsgerichten, Finanzgerichten und Kammern für Handelssachen. Wir vertreten unsere Mandanten auch vor obersten Gerichten wie Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht.